Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GREENONTOP GmbH, Karlsruher Str. 75, 10711 Berlin
Stand: 30.08.2023
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen GREENONTOP und ihren Kunden. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, GREENONTOP hat diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Das gilt auch dann, wenn GREENONTOP von AGB des Kunden Kenntnis hat oder hätte haben können.
1.2. Im Einzelfall gehen mit dem Kunden getroffene individuelle Vereinbarungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. GREENONTOP schließt Verträge nur mit volljährigen und voll geschäftsfähigen Kunden.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist der Kauf einer Photovoltaikanlage einschließlich ihrer Montage sowie ergänzender Dienst- und Werkleistungen von GREENONTOP, die im Vertrag genauer definiert sind. Ausschließlich bindend ist der unterschriebene Vertrag.
2.2. Photovoltaikanlagen bestehen aus Solarmodulen, der Verkabelung, einem Wechselrichter sowie weiterem Zubehör wie insbesondere einem Batteriespeicher. Die vereinbarte Beschaffenheit der verkauften Photovoltaikanlage ergibt sich aus der Beschreibung im Vertrag.
2.3. Kalkulationen über Einspeisevergütungen, Erträge oder Gewinne gehören nicht zur vereinbarten Beschaffenheit. GREENONTOP macht darüber keine vertraglichen Zusicherungen und übernimmt keine Gewähr.
2.4. Die Montage umfasst insbesondere die Verlegung von Solarmodulen auf Dächern, die Installation des Wechselrichters und die Verkabelung. Sofern der Kunde die Herstellung der Elektrik selber übernimmt ist er für die ggf. notwendige Installation eines neues Zählerschranks unter Einhaltung der VDE-Verordnung verantwortlich. GREENONTOP wird in diesem Moment von jeglicher Gewährleistung frei. Eventuelle Schäden an der Photovoltaikanlage oder Folgeschäden auf Grund einer durch den Kunden selber hergestellten Elektrik übernimmt GREENONTOP nicht.
2.5. Ergänzende Dienstleistungen von GREENONTOP erfolgen im Rahmen des Netzanschlusses und der Stellung von Förderanträgen für den Kunden. Sofern zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird GREENONTOP mit Original-Vollmacht des Kunden erforderliche Anträge beim Netzbetreiber stellen. Für den Erfolg von Förderanträgen übernimmt GREENONTOP keine Verantwortung. GREENONTOP wird nur als Agent/Bote tätig. Der Kunde verpflichtet sich, gegflls erforderliche Zuarbeit umgehend, vollständig und richtig zu erbringen. Die Gewährung einer Förderungszusage, ihre Ablehnung, die Verzögerung der Bearbeitung oder die schlichte Untätigkeit der entscheidenden Behörde hat keinen Einfluß auf das Vertragsverhältnis von GREENONTOP mit dem Kunden.
2.6. Der Kunde ist für die Überprüfung der Voraussetzungen eines Netzanschlusses und der Stromeinspeisung selbst verantwortlich. Das Gleiche gilt für die Einhaltung der Pflichten, die einem Anlagenbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei der Einspeisung von Solarstrom obliegen.
2.7. Jegliches Handeln von GREENONTOP erfolgt nach der Maßgabe, daß der jeweilige Hausanschluß mit einem geeigneten Zählerschrank nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und denen des Netzbetreibers ausgestattet ist. Kosten für einen gegflls. erforderlichen Wechsel der Stromzähler und / oder des Zählerschranks entfallen ausschließlich auf den Kunden und sind nicht Teil der Leistung von GREENONTOP, sofern vertraglich nicht gesondert geregelt.
3. Vertragsschluss
3.1. Vertragsentwürfe von GREENONTOP sind unverbindlich. Verträge werden ausschließlich durch eine Bestellung (Angebot) des Kunden (Besteller) und den Zugang einer sich darauf beziehenden Auftragsbestätigung von GREENONTOP bei dem Besteller (Vertragsschluß) geschlossen. Die Annahmefrist für GREENONTOP beträgt 10 Werktage ab Zugang der Bestellung bei GREENONTOP. Der Besteller erklärt ausdrücklich, sich an sein Angebot für diese 10 Werktage zu binden.
3.2. Alle Verträge stehen unter der auflösenden Bedingung einer technischen Machbarkeits- und Netzverträglichkeitsprüfung. Die technische Machbarkeits- und Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Grundlage einer technischen Erfassung vor Ort durch Mitarbeiter oder Beauftragte von GREENONTOP. Zur Durchführung dieser technische Machbarkeits- und Netzverträglichkeitsprüfung hat GREENONTOP 30 Tage ab dem Vertragsschluß Zeit.
3.3. Die Entscheidung über die technische Machbarkeits- und Netzverträglichkeitsprüfung fällt GREENONTOP allein. Kommt GREENONTOP zu der Entscheidung, daß das Projekt nicht durchführbar ist, teilt GREENONTOP das Ergebnis dem Besteller mit. Damit endet das Vertragsverhältnis und wird rückabgewickelt.
3.4. GREENONTOP übernimmt kein Beschaffungsrisiko und ist nur zur Lieferung aus seinem Vorrat bzw. der bei seinen Lieferanten bestellten Teile verpflichtet. Alle mitgeteilten Termine sind solange unverbindlich, wie die für den jeweiligen Vertrag bestellten Komponenten der Photovoltaikanlage nicht im Lager von GREENONTOP oder bei dem Besteller direkt bereitgestellt ist.
3.5. GREENONTOP ist nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluß zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn GREENONTOP die Photovoltaikanlage zwar ordnungsgemäß bei einem Lieferanten bestellt hat, aber nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird und GREENONTOP diese falsche oder nicht rechtzeitige Belieferung nicht zu vertreten hat.
3.6. Erklärt GREENONTOP gegenüber dem Kunden aus diesem Grund den Rücktritt vom Vertrag, erstattet GREENONTOP die empfangenen Leistungen an den Kunden umgehend zurück.
4. Preise; Zahlungsbedingungen
4.1. Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise können bei Preissteigerungen entsprechend erhöht werden, wenn die Lieferzeit mehr als vier Monate nach Vertragsschluß beträgt. Der Kunde ist bei einer ihm erklärten Preissteigerung berechtigt, wegen dieser vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt.
4.2. Die Auftragssumme ist zu 30 % als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, so kann GREENONTOP nach Mahnung mit Kündigungsandrohung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
4.3. Weitere 60 % der Auftragssumme sind nach Abschluss der DC-Montage sowie weitere 10% nach Abschluß der AC-Montage und vor Inbetriebnahme zur Zahlung fällig. Die AC-Montage umfasst alle Komponenten der Photovoltaikanlage, die nach dem Wechselrichter geschaltet sind.
4.4. Alle Komponenten der gelieferten Photovoltaikanlage bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von GREENONTOP. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Montage, Inbetriebnahme, Netzanschluss
5.1. GREENONTOP übernimmt die technische Machbarkeits- und Netzverträglichkeitsprüfung, die Planung der Photovoltaikanlage und sodann ihre Montage durch eigenes Personal oder Drittfirmen aus seinem Netzwerk. Weitere Pflichten treffen GREENONTOP nicht, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart.
5.2. Der Kunde ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und die Einholung von Genehmigungen für die Installation der Photovoltaikanlage selbst verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass das betreffende Gebäude alle erforderlichen Voraussetzungen für die Montage erfüllt, insbesondere im Hinblick auf Statik und Elektrik, und daß alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen. Allfällige Abgaben, Gebühren und Umlagen trägt der Kunde.
5.3. Die Montage findet zu dem vereinbarten Termin statt. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Vorarbeiten rechtzeitig vorzunehmen und einen ungehinderten Zugang zu dem Grundstück, Gebäude und den Dachflächen zu gewähren. Kann die Montage aufgrund mangelnder Vorarbeiten nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
5.4. Regelmäßig werden die Komponenten der Photovoltaikanlage insgesamt oder zum Teil durch eine Spedition direkt zum Ort der Montage geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Gegenstände insgesamt entgegenzunehmen und diese pfleglich zu verwahren. Insbesondere sind die gelieferten Komponenten durch den Kunden gegen Diebstahl zu sichern und vor Beschädigung zu schützen.
5.5. Sobald GREENONTOP die Montagearbeiten beendet hat, wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt und eine Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber versandt. Die Endabnahme und Zählerinstallation erfolgt durch den Netzbetreiber. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für eine Endabnahme zu schaffen, insbesondere GREENONTOP eine Flurkarte einzureichen oder die grundbuchliche Bezeichnung des Grundstücks mitzuteilen, und eine Registrierung im Marktstammdatenregister vorzunehmen.
6. Gewährleistung, Garantie, Haftung
6.1. Der Kunde hat gegenüber GREENONTOP wegen Mängeln bei der Errichtung der Anlage die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. GREENONTOP montiert die Photovoltaikanlage fachgerecht, übernimmt aber keine Herstellergarantien. Solche muss der Kunde direkt bei dem Hersteller geltend machen.
6.2. Soweit gesetzlich möglich übernimmt GREENONTOP für sich und seine Erfüllungsgehilfen keine Haftung für Schäden.
7. Nacherfüllung
7.1. Bei Vorliegen eines Mangels ist GREENONTOP zur Nacherfüllung berechtigt; ebenso kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Der Kunde hat GREENONTOP die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen.
7.2. GREENONTOP hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Mängelrechte des Kunden verjähren in zwei Jahren ab der Fertigung des Inbetriebnahmeprotokolls der Photovoltaikanlage, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.
8. Widerrufsrecht
8.1. Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
8.2. Zur Geltendmachung des gesetzlichen Widerrufsrechts reicht die Absendung der Widerrufserklärung in der Widerrufsfrist ohne Angabe eines Grundes an folgenden Empfänger aus: GREENONTOP GmbH, Karlsruher Str. 75, 10711 Berlin, E-Mail: info@greenontop.de.
8.3. Ein Muster-Widerrufsformular ist auf der homepage hinterlegt und wird dem Kunden zusätzlich mit der Auftragsbestätigung übersandt.
Zum Widerrufsformular:>> HIER KLICKEN <<
9. Schlussbestimmungen
9.1. Die Geschäftsbeziehung zwischen GREENONTOP und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
9.2. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus online-Kaufverträgen erwachsen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
9.3. GREENONTOP ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.